Gleiche Netzentgelte für alle

Koalition beschließt Gebührenvereinheitlichung

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Verbraucher und Unternehmen in Ost- und Norddeutschland sollen schrittweise weniger für die Nutzung der großen Stromübertragungsnetze zahlen müssen - die in anderen Bundesländern hingegen voraussichtlich mehr. Der Bundestag beschloss am Freitag einheitliche Netzentgelte. Die Gebühren sollen ab 2019 bis Ende 2022 angeglichen werden. Sie machen im Schnitt fast ein Viertel des Strompreises aus.

Die Netzentgelte im Osten und Norden der Republik sind so hoch, weil gerade dort viele Windkraftanlagen und Stromtrassen gebaut wurden. Die Anlagenbetreiber zahlen hohe Entgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und legen sie auf die Kunden um. Teils seien die Netzentgelte in Ostdeutschland mehr als doppelt so hoch wie im Westen Deutschlands, kritisierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. Sie hatte 2012 als erste Organisation die Angleichung gefordert.

Die Koalition hatte sich erst vor wenigen Tagen auf die einheitlichen Entgelte geeinigt. Die Grünen hatten vor allem den Zeitplan kritisiert: Die Vereinheitlichung hätte auch sofort umgesetzt werden können, statt sie in die nächste Legislatur zu verschieben.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die einheitlichen Übertragungsnetzentgelte. Eine gerechte Verteilung sei ein Gebot der Fairness, sagte Peter Ahmels, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz. Kritisch sieht der Umweltverband jedoch die geplante Umverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks. Bisher seien diese Kosten von allen Stromkunden bezahlt worden. Mit der Neuregelung können energieintensive Unternehmen allerdings von der Zahlungspflicht befreit werden. Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer, sagte, gerade energieintensive Unternehmen beteiligten sich bisher kaum an den Kosten der Energiewende, profitierten aber stark von den durch die Energiewende gesunkenen Börsenstrompreisen. Die Bundesregierung solle prüfen, ob die Unternehmen eine Ausnahmeregelung benötigten. AFP/nd

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