Senat will Entscheidungshoheit bei Fernwärme

Verwaltungsgericht verhandelte über Berlins Feststellungsklage gegen den privaten Energiekonzern Vattenfall

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Materie, über die das Verwaltungsgericht am Freitag im Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und der Vattenfall Europe Wärme AG verhandelte, ist komplex. Berlin will per Feststellungsklage klären lassen, ob es Anspruch auf Übernahme des Fernwärmenetzes von Vattenfall hat. Die Tochter des schwedischen Staatskonzerns bestreitet diesen Anspruch, hat aber dem Land umfangreiche Beteiligungen und Mitspracherechte angeboten. Im Begehren des Landes sieht sie ein Hemmnis für anstehende Investitionen in innovative Technik.

Von Verhandlungsbeginn an steht die Frage im Raum, ob das Mittel der Feststellungsklage überhaupt zulässig ist, um zu klären, ob dem Land Berlin das Recht zusteht, das Fernwärmenetz von Vattenfall gegen ein »angemessenes Entgelt« zu übernehmen. Allein, ob es dem Land einzig um die rund 2000 Kilometer Rohrleitungssystem von Vattenfall in der Stadt oder auch um die Anlagen zur Fernwärmeerzeugung geht, bleibt weitgehend offen. Was eigentlich ein »angemessener Wert« des Fernwärmenetzes ist, müssten Gutachter erst noch klären. Laut Vattenfall liegt der Wert für das Leitungsnetz einschließlich der elf Heizkraftwerke, 86 Blockheizkraftwerke und 75 Netzstationen im »Milliardenbereich«. Aus Sicht des beisitzenden Richters Florian von Alemann wäre eine Leistungsklage auf Herausgabe dieses Netzes ausreichend, um sich die Zukunftsrechte zu sichern.

Der Vorsitzende Richter, Stephan Groscurth, brachte seine Zweifel auf den Punkt, als er an die Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) auf der Klägerseite gewandt sagte: »Dem Gericht ist nicht recht klar, was das Land eigentlich will.«

Die Staatssekretärin hatte erklärt, Land und Bevölkerung wollten alle 20 Jahre die Gelegenheit haben, über die weitere Zukunft einer solchen großen Infrastruktur zu entscheiden.

Der rot-rot-grüne Senat treibt die Rekommunalisierung der Energienetze voran. Zwar haben das Land und der Energiekonzern bereits 2008 eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Blick auf die Erreichung ihrer Klimaziele vereinbart, wie der Vorsitzende Richter zu bedenken gab. Doch der regierenden Koalition geht es darum, dass sich die Hauptstadt mit dem Zugriff auf die Energieversorgungssysteme für die Zukunft die politische Entscheidungs- und die Gestaltungshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch Umwelt- und Klimaschutz sichern will.

»Das Gericht wird nun klären müssen, in wieweit es in dieser Frage überhaupt zuständig ist«, gab Gerichtssprecher Kai-Christian Samel in einer Verhandlungspause zu bedenken. Berlin wolle Rechtssicherheit für Senat und Abgeordnetenhaus für deren nächste Schritte schaffen. Ein Erwerb des Fernwärmenetzes beziehungsweise dessen Ausschreibung stehe derzeit gar nicht an.

Berlin und das landeseigene Unternehmen Bewag hatten 1994 einen Vertrag über die Energieversorgung geschlossen. 2001 trat Vattenfall als neuer Eigentümer das Bewag-Fernwärmenetz in den Vertrag ein. Während für die Strom- und Gasversorgung zeitlich befristete Konzessionen vergeben wurden, gilt für das größte in Berlin betriebene Fernwärmeleitungsnetz das Berliner Straßengesetz, das dem Unternehmen ein unbefristetes Sondernutzungsrecht öffentlicher Straßen einräumt. Der Vertrag lief 2014 aus, am 23. Dezember 2014 reichte Berlin Klage ein.

Das Verfahren war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet.

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