Reform für Sozialmieter gefordert
Ein kleines Lob gibt es vom Berliner Mieterverein (BMV) für das in der vergangenen Woche beschlossene Vorschaltgesetz, das Sozialmietern Erleichterungen verschafft. »Wir begrüßen, dass das Abgeordnetenhaus mit der Reform des Sozialen Wohnungsbaus jetzt ernst macht und mit einem Vorschaltgesetz einen ersten Schritt zur Reform des sozialen Wohnungsbaus geht«, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Allerdings gibt es auch einige Kritik. »Wir bedauern aber, dass die Koalitionsfraktionen einen wichtigen Teil aus dem Entwurf von Senatorin Katrin Lompscher (LINKE) gekappt haben«, so Wild weiter. Der BMV fordert eine neue Aufwandsberechnung nach Grundstückserwerb, die sicherstellt, dass bei Veräußerung in die Kostenmiete nur die gegenüber der Ursprungsfinanzierung geringeren Erwerbskosten einfließen dürfen.
»Zudem müssen wir auch zukünftig Mieter vor dem Einzug in eine der 20 000 Sozialwohnungen warnen, für die keine Anschlussförderung gewährt wurde«, kritisiert Wild. Denn für Mieter, die nach dem 1. Januar 2016 in eine solche Wohnung gezogen sind oder ziehen, gelten die Härtefallregelungen mit Mietzuschüssen nicht. »Da in diesen Wohngebäuden weiterhin ›von heute auf morgen‹ drastische Steigerungen auf die Kostenmiete möglich sind, kann es zum Wohnungsverlust kommen«, so Wild. »Hierfür findet sich im Gesetz keine Lösung, obwohl das Problem auf den Nägeln brennt«. nd
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