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Medien bedrängen Trump jr.

»Russland-Affäre« belastet zunehmend Präsidenten

  • Lesedauer: 2 Min.

Washington. Die Affäre um mögliche Absprachen zwischen Russland und dem Wahlkampfteam von Donald Trump hat den innersten Zirkel des US-Präsidenten erreicht. Sein ältester Sohn Donald junior gab unter Druck zu, sich im Wahlkampf 2016 mit einer russischen Anwältin getroffen zu haben - von der er sich heikle Informationen über die Gegenkandidatin seines Vaters, die Demokratin Hillary Clinton, versprach. An der Begegnung sollen auch Trumps Berater und Schwiegersohn Jared Kushner sowie sein Wahlkampfchef Paul Manafort teilgenommen haben. Trump jr. spielte das Treffen am Dienstagabend im Sender Fox News herunter.

Konkret veröffentlichte Trumps Sohn via Twitter einen E-Mail-Wechsel zwischen ihm und dem Publizisten Rob Goldstone, der das Treffen mit der Anwältin im Trump Tower in New York einfädelte. Trump jr. antwortete auf das Angebot, »offensichtlich hochrangige und sensible Informationen« über Clinton zu erhalten: »Es sieht so aus, als ob wir Zeit hätten, und wenn es das ist, was du sagst, liebe ich es.« Der 39-Jährige nannte sein Vorgehen »Recherche über die Opposition«.

Trump selbst lobte seinen Sohn für die Offenheit, mit der er seine E-Mail-Konversation publik gemacht habe. Der Anwalt des Präsidenten, Jay Sekulow, stellte auf CNN klar: »Der Präsident war bei dem fraglichen Treffen nicht anwesend, er wusste nichts über dessen Inhalt und er hat erst vor einigen Tagen davon erfahren.«

Der »New York Times«, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, lag nach eigenen Angaben der E-Mail-Wechsel vor. Sie hatte Trump jr. vor dessen Veröffentlichung um eine Stellungnahme gebeten.

Mit der Offensive wollte sich Trump jr. selbst entlasten, hat aber weitere Fragen aufgeworfen. Die Veröffentlichung liefert jedoch keinen Beweis dafür, dass es Geheimabsprachen zwischen Trumps Lager und Russland gegeben hat. Brisant an der Entwicklung sei, dass er wie auch seine Begleiter Kushner und Manafort mit dem Treffen gegen geltendes Recht in der Wahlkampf-Finanzierung verstoßen haben könnten, schreibt die »New York Times«. Das Blatt verweist auf ein Gesetz, das es verbietet, im Wahlkampf Nichtamerikaner um »Dinge von Wert« zu bitten. dpa/nd Personalie Seite 4

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