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Erneut Vorkaufsrecht ausgeübt

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Wohnhaus Falckensteinstraße 33 in Kreuzberg gehört nun der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM. Im Auftrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung nahm sie das Vorkaufsrecht wahr. 2,8 Millionen Euro hat das Haus mit zehn Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss gekostet. Ein spekulativer Preis, den der ursprüngliche Käufer bereit gewesen wäre zu zahlen. Beim in Milieuschutzgebieten geltenden Vorkaufsrecht tritt der Bezirk oder ein von ihm dazu Beauftragter in den Kaufvertrag anstelle des ursprünglichen Käufers ein.

»Unser Ziel ist es, dass die Bevölkerung im von Gentrifizierung betroffenen Friedrichshain-Kreuzberg bleiben kann. Unser Bezirk nutzt deshalb rechtliche Mittel, um der Verdrängung entgegenzuwirken«, sagt Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne). Aktuell prüft der Bezirk acht Vorkaufsfälle. Das Vorkaufsrecht kommt nur zum Tragen, wenn sich der Käufer weigert, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben, die den Mietern ebenfalls weitreichenden Schutzgewährt.

»Wir hoffen auf eine Mäßigung des Verkaufsgeschehens. Gerade für Verkäufer muss klar sein, dass überhöhte Kaufpreise zum Vorkaufsrecht ohne Abwendung führen und oft zu langjährigen Gerichtsprozessen, wenn der Käufer Widerspruch einlegt«, sagt Baustadtrat Schmidt.

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