Mainzer Klage gegen Fluglärm abgewiesen

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Kassel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage der Stadt Mainz gegen die Nutzung des Frankfurter Flughafens in den Nachtrandstunden abgewiesen. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hatte geklagt, weil sich auch Bewohner auf der linken Seite des Rheins von Fluglärm belästigt fühlen. Mainz wollte unter anderem erreichen, dass nach dem Bau einer neuen Landebahn an Wochentagen nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine Flugzeuge starten oder landen. Die von Mainz vorgebrachten Punkte seien bereits in anderen Musterverfahren geklärt worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine Revision gegen den Beschluss wurde nicht zugelassen. dpa/nd

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