Weltkrieg mal Terror

Velten Schäfer über das deutsche Entschädigungswesen nach G20 und bei NSU-Opfern

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 1 Min.

Mit Entschädigungen kennt man sich aus in Deutschland. So erhielten NS-Zwangsarbeiter nach langen Kriegsjahren in Lagern und Ghettos bis zu 7669 Euro. Bisher knapp eine Million gab es für zehn Tote und Dutzende Verletzte der Mord- und Bombenserie des NSU. Nur logisch sind da die nunmehr in Aussicht stehenden mindestens 40 Millionen für die Geschädigten des Hamburger Gipfels. Denn dort tobte bekanntlich Weltkrieg mal Terror in höchster Potenz.

Es ist gut, dass dort Geschäftsleute für demolierte Läden und geraubte Ware entschädigt werden. Sie sind Opfer eines Wunsches nach großen Bildern und einer schlechten Sicherheitsstrategie. Ihre Forderung, Bund und Land sollten auch versicherte Schäden bezahlen, ist nachvollziehbar. Denn sonst werden sie womöglich über steigende Policen herangezogen.

Bemerkenswert bleibt aber etwas anderes. Während die Zwangsarbeiter jahrzehntelang warteten und die Opfer des NSU noch immer prozessieren, geht es bei den Ladenbesitzern so oder so sehr schnell zur Kasse. 2013 wies dagegen ein Gericht die Klage eines Überlebenden der Kölner NSU-Bombe ab: 13 000 Euro seien zugegeben wenig, doch gebe es keinen Anspruch auf mehr. Denn die Entschädigung sei eine freiwillige Leistung infolge einer politischen Entscheidung.

Juristisch mag das stimmen. Moralisch aber ist das Verhältnis zwischen den genannten »politischen Entscheidungen« nur mit Sarkasmus zu ertragen.

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