Barley: Kinderrechte gelten auch für Geflüchtete

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Berlin. Bei einer von der Union geforderten Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz müsste sich Deutschland nach Worten von Bundesfamilienministerin Katarina Barley auch gegenüber Flüchtlingskindern künftig großzügiger verhalten. Die Pflicht zur besonderen Berücksichtigung des Kindeswohls gelte zwangsläufig auch für Flüchtlinge, sagte die Sozialdemokratin den Zeitungen der Madsack-Mediengruppe. Deshalb müsse dann beim Familiennachzug »in jedem Einzelfall« entschieden werden, ob das Kindeswohl betroffen sei, denn »Kinderrechte gelten für alle Kinder, nicht nur für deutsche«. Vermutlich sei der CSU diese Konsequenz nicht klar gewesen, als sich die Unionsparteien in ihrem »Regierungsprogramm« auf folgende Forderung festlegten: »Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.« Barley rief die Union auf »jetzt ihre Bremserrolle beim Familiennachzug« zu beenden. dpa/nd

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