Hamas-Verdikt bleibt
Palästinenserorganisation weiter auf EU-Terrorliste
Luxemburg. Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern der Palästinenserorganisation für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch. Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit der Sache befassen. Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Die Organisation , die seit 2007 den Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit denen ihre Einstufung verlängert worden war.
Hamas-Sprecher Fausi Barhum sagte, die Organisation berate über die Entscheidung. Die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam in Sri Lanka stand dem EuGH zufolge hingegen zuletzt zu Unrecht auf der Terrorliste der EU. dpa/nd
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