Anklage sieht Vorwürfe bestätigt
Plädoyer im NSU-Prozess: Schultze und Wohlleben besorgten Tatwaffe
München. Im NSU-Prozess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten Schultze »in vollem Umfang bestätigt«. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht, am mittlerweile vierten Tag des Anklage-Plädoyers. Inzwischen steht fest, dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpause des Gerichts beenden wird. Nach Überzeugung der Ankläger steht fest, dass Wohlleben und Schultze Anfang 2000 eine Waffe mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt haben.
In Sachsen zog derweil die Linkspartei eine Halbzeitbilanz zum dortigen NSU-Untersuchungsausschuss, der noch bis 2019 zusammenkommt. Kerstin Köditz, Vize-Vorsitzende des Ausschusses, warf dabei den sächsischen Behörden Geheimniskrämerei beim Umgang mit dem Neonazi-Terrortrio NSU vor. dpa/nd Seite 5
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