Niederlage für Neonazi Karl-Heinz Hoffmann

Klage gegen Journalisten gerichtlich abgewiesen

  • Lesedauer: 2 Min.

Nürnberg. Im Streit um eine Rede in Erlangen hat der Neonazi Karl-Heinz Hoffmann vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies am Mittwoch eine Klage des 79-Jährigen gegen den Journalisten Ulrich Chaussy ab. Dieser hatte im März 2016 in einem Vortrag über das Münchner Oktoberfest-Attentat sowie einen Doppelmord an einem jüdischen Verlegerpaar in Erlangen im Jahr 1980 gesprochen. In beiden Fällen gab es Verbindungen zur verbotenen »Wehrsportgruppe«, die Hoffmann gegründet hatte.

Die Richterin sagte, sämtliche Aussagen von Chaussy fielen unter die freie Meinungsäußerung. Falsche Tatsachenbehauptungen habe der Journalist nicht verbreitet. Die Persönlichkeitsrechte Hoffmanns habe er nicht verletzt.

Auslöser war ein Artikel der »Erlanger Nachrichten«. Der Autor hatte in indirekter Rede Chaussys Vortrag wiedergegeben und geschrieben, dieser habe Hoffmann als Drahtzieher des Wiesn-Attentats bezeichnet. In der Verhandlung wurde ein Mitschnitt des Vortrags abgehört, das Wort »Drahtzieher« fiel nicht. Hoffmann hatte in dem Zivilverfahren auf Unterlassung geklagt. Er will nicht mehr mit Straftaten verbunden werden.

Der Autor Ulrich Chaussy beschäftigt sich seit langem mit dem Attentat. Seine Recherchen haben dazu beigetragen, dass 2014 die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Chaussy hinterfragt die These vom Einzeltäter Gundolf Köhler und weist immer wieder auf das rechtsextreme Netzwerk um die »Wehrsportgruppe« hin. dpa/nd

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