Obdachlose können am 24. September wählen

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Auch Obdachlose können an der Bundestagswahl und dem zeitgleichen Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel am 24. September teilnehmen. Wie die Landeswahlleiterin am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte, müssen Personen ohne festen Wohnsitz zuvor allerdings ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, da sie nicht im Melderegister eingetragen sind. Der Antrag könne am besten beim Wahlamt des Bezirkes gestellt werden, in dem sich die Betroffenen gewöhnlich aufhalten. Der Antrag müsse bis zum 1. September gestellt werden, erklärte die Landeswahlleiterin. epd/nd

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