Keine Betriebserlaubnis für Salafisten-Kita

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig. Ein salafistischer Kindergarten im Raum Leipzig erhält keine Betriebserlaubnis. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Wie das Gericht am Montag in Bautzen mitteilte, erfordert das Wohl von Kindern nach den Maßstäben des Grundgesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts einen auf die Integration in die Gesellschaft gerichteten erzieherischen Ansatz. Mit einem ausschließlich an Koran und den religiösen Sitten (»Sunna«) orientierten Glaubensverständnis könne dies nicht in Übereinstimmung gebracht werden, hieß es. epd/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -