Keine Betriebserlaubnis für Salafisten-Kita

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Leipzig. Ein salafistischer Kindergarten im Raum Leipzig erhält keine Betriebserlaubnis. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Wie das Gericht am Montag in Bautzen mitteilte, erfordert das Wohl von Kindern nach den Maßstäben des Grundgesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts einen auf die Integration in die Gesellschaft gerichteten erzieherischen Ansatz. Mit einem ausschließlich an Koran und den religiösen Sitten (»Sunna«) orientierten Glaubensverständnis könne dies nicht in Übereinstimmung gebracht werden, hieß es. epd/nd

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