NRW weiterhin gegen Tattoos bei Polizisten
Selm. Die nordrhein-westfälische Polizei will einen Mann mit einem großen Löwenkopf-Tattoo am Unterarm nicht als Bewerber zulassen. Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das in der Tätowierung keinen Hinderungsgrund für eine Bewerbung sah, legte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei am Beschwerde ein. Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Fall. Ein Sprecher des Landesamts in Selm sagte, Tätowierungen könnten die gebotene Neutralität der Polizei beeinträchtigen. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.