Schon nach kurzer Zeit abgeschleppt
Falschparker
Das erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 24. Juli 2017 (Az. 5 K 520/17). Eine Klägerin wehrte sich gegen Abschleppkosten in Höhe von 189,63 Euro, nachdem sie in einem Torbogen in Koblenz ihr Auto abgestellt und damit Zulieferern eines Gewerbebetriebs die Zufahrt erschwert hatte. In einem Notfall hätten auch Rettungsdienste und Feuerwehr nicht auf das Gelände fahren können, so das Gericht. In solchen Fällen seien die Behörden nicht verpflichtet, nach dem Aufenthaltsort des Fahrers suchen.
Der »normale« Verkehr habe die betroffene Stelle passieren können, so die Klägerin. Zudem sei ihr Wagen schon nach unverhältnismäßig kurzer Zeit abgeschleppt worden. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.