Firmen dürfen nicht überwachen
Gerichtshof kritisiert Verletzung der Privatsphäre von Mitarbeitern
Straßburg. Firmen dürfen private Internetchats ihrer Mitarbeiter im Büro nicht einschränkungslos überwachen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte am Dienstag Rumänien wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Privatsphäre.
Geklagt hatte ein Mann, der entlassen worden war, weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers Nachrichten an seinen Bruder und seine Verlobte verschickt hatte. Das Unternehmen hatte das aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter darüber vorab zu informieren. Nach dem Urteil soll es Firmen zwar möglich bleiben, die Kommunikation zu überprüfen. Allerdings müssen Voraussetzungen erfüllt sein, die der Gerichtshof festlegte. So muss über die Möglichkeit und das Ausmaß vorab informiert werden. Zudem braucht es einen legitimen Grund. Mildere Kontrollmaßnahmen und »weiche« Konsequenzen müssen geprüft werden.
Das Urteil gilt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten. dpa/nd Seite 16
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