Gewalt gegen Rohingya, Hunderte Türken suchen Asyl

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  • Lesedauer: 5 Min.

Google klagt gegen Milliardenstrafe der EU

Brüssel. Google klagt gegen die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro wegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Montag den Eingang einer entsprechenden Beschwerde des US-Internetkonzerns. Die Kommission hatte die Strafe am 27. Juni verhängt. Google habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht, hieß es damals. Dabei ging es um die Platzierung von Ergebnissen in der Shopping-Suche von Google. Der US-Konzern habe »seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft«, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager damals.

Massenproteste gegen Macron-Pläne erwartet

Paris. In Frankreich wird es am Dienstag eine erste Protestwelle gegen die Pläne von Staatschef Emmanuel Macron zur Lockerung des Arbeitsrechts geben. Bei der Arbeitsmarktreform sollen unter anderem Entschädigungen für ungerechtfertigte Kündigungen gedeckelt werden. Wie die Bahngesellschaft SNCF am Montag mitteilte, sind Behinderungen bei Pariser Vorortzügen und RER-Schnellbahnen zu erwarten. Von den größten Gewerkschaften hatte nur die linke CGT Proteste angekündigt. Die als gemäßigt geltende CFDT und die Force Ouvrière (FO) schlossen sind laut Medienberichten nicht an; einzelne regionale Einheiten könnten aber an Protesten teilnehmen.

UN sehen Anzeichen »ethnischer Säuberung« in Myanmar

Genf. Die Vereinten Nationen sehen in der Gewalt gegen die Rohingya in Myanmar klare Anzeichen für eine »ethnische Säuberung«. Die grausame Militäroperation und Vertreibung der muslimischen Volksgruppe sei eindeutig unverhältnismäßig und scheine »ein Beispiel wie aus dem Lehrbuch« für ein solches Verbrechen zu sein, erklärte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Seid Ra ad al-Hussein, am Montag vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf. Sein Hochkommissariat verfüge über Berichte und Satellitenbilder, die Verbrechen an den Rohingya wie das Niederbrennen ihrer Dörfer und Erschießungen belegten. Seid rief die Regierung Myanmars unter der scharf kritisierten Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi auf, die Verfolgung der muslimischen Minderheit zu beenden. Zudem verurteilte der jordanische Diplomat die Verlegung von Minen durch das Militär an der Grenze zu Bangladesch. Durch die Minen sollten die geflohenen Rohingya an der Rückkehr nach Myanmar aus Bangladesch gehindert werden.

In den vergangenen Wochen flüchteten laut UN rund 300.000 Rohingya nach Bangladesch. Insgesamt gewähre sein Land damit mehr als 700.000 Rohingya Zuflucht, erklärte Außenminister Abdul Mahmud Ali. »Die internationale Gemeinschaft sagt, es ist Völkermord. Wir sagen auch, dass es Völkermord ist«, zitierte ihn am Montag der Sender Al-Dschasira. UN-Hochkommissar Seid prangerte weiter die Verordnung Myanmars an, dass Rohingya bei ihrer Rückkehr einen Nachweis ihrer Nationalität erbringen müssten. Das Land verweigere den Rohingyas seit langem die Staatsbürgerschaft, deshalb seien die Menschen überhaupt nicht im Besitz von Papieren.

Hunderte türkische Amtsträger beantragen Asyl in Deutschland

Koblenz. Seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juni 2016 haben 250 Menschen mit türkischem Diplomatenpass und 365 sogenannte Dienstpassinhaber einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Das sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der »Rhein-Zeitung« (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Statistik bis Ende August dieses Jahres. Die Angaben umfassen auch die Familienangehörigen von Diplomaten und Dienstpassinhabern. Für de Maizière ist dies »eine beachtliche, aber auch nicht extrem hohe Zahl«. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behandele jeden dieser Fälle »wie alle anderen auch, nach Recht und Gesetz«.

Rund 150.000 Staatsbedienstete, darunter Polizisten, Justizbeamte und Lehrer, wurden seit dem gescheiterten Staatsstreich im Juli 2016 in der Türkei entlassen. Sie werden verdächtigt, Anhänger der Gülen-Bewegung zu sein, die von der türkischen Regierung für den Putschversuch verantwortlich gemacht wird. Die Asylanträge von türkischen Amtsträgern sind ein Streitpunkt in den äußerst angespannten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan fordert die Auslieferung der Asylsuchenden, unter denen sich auch mehrere Offiziere der türkischen Armee befinden, die Linkspartei verlangte jüngst einen Abschiebestopp für die Türkei. Die Türkei hält nach Angaben des Auswärtigen Amtes zehn deutsche Staatsbürger aus politischen Gründen in Haft. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) wirft Erdogan vor, die Häftlinge als »Geiseln« zu halten.

Sammelabschiebung nach Afghanistan steht offenbar bevor

Berlin. Mehrere Bundesländer bereiten nach einer längeren Pause erstmals wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan vor. Mindestens zwölf Menschen, darunter vier aus Nordrhein-Westfalen und sechs weitere aus Bayern, sollen am Dienstagabend von Düsseldorf aus in die afghanische Hauptstadt Kabul geflogen werden, wie der Flüchtlingsrat NRW der Deutschen Presse-Agentur am Montag bestätigte. Zwei weitere angemeldete Passagiere stammten aus Hessen und Hamburg. Das Landesministerium für Flüchtlinge und Integration äußerte sich nicht zu den Angaben. Es wäre die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan seit dem Anschlag vom 31. Mai in Kabul, bei dem die deutsche Botschaft schwer beschädigt worden war. Hilfsorganisationen lehnen die Abschiebungen ab, weil sie die Situation in Afghanistan für lebensgefährlich halten. »Die Sicherheitslage dort lässt befürchten, dass die abgeschobenen Menschen einer enormen Gefahr ausgesetzt werden«, sagte eine Sprecherin des Flüchtlingsrates.

Die afghanische Regierung hatte zugesagt, Afghanen unkompliziert zurückzunehmen, die wegen eines abgelehnten Asylantrags ausgewiesen werden. Nach deutschem Recht darf niemand abgeschoben werden, wenn in der Heimat sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner »Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung« bedroht sind oder ihn Folter oder die Todesstrafe erwarten. Laut Bundesregierung ist das jedoch nicht in allen Regionen Afghanistans der Fall. Agenturen/nd

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