Schmerzensgeld nach Polizeieinsatz

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Menschen gestärkt, die von der Polizei bei einem Einsatz verletzt worden sind. In solchen Fällen kann das zuständige Bundesland zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden. Dies hat der BGH in Karlsruhe in einem Montag veröffentlichten Urteil entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Bislang wurden bei erlittenen Schäden aufgrund einer »hoheitlichen Handlung« die materiellen Schäden erstattet, ein Schmerzensgeld wurde jedoch nicht gezahlt. Hintergrund des Rechtsstreits, war eine Festnahme 2010. Die Polizeibeamten vermuteten bei einem mutmaßlichen Täter eine Schusswaffe. Sie brachten den Mann mit Gewalt zu Boden und legten ihm Handschellen an. Dabei erlitt er eine Schulterverletzung. Kurz darauf stellte sich heraus, dass der Mann unschuldig war. Vom Land Hessen verlangte er nun Schmerzensgeld. Vor dem Oberlandesgericht wurde ihm zwar ein materieller Entschädigungsanspruch zugesprochen, nicht aber ein Schmerzensgeld. Der BGH urteilte nun, dass dem Kläger auch Schmerzensgeld zustehe. Mittlerweile hätten sich die gesetzlichen Bestimmungen so geändert, dass bei Verletzung des Körpers »infolge präventiv-polizeilicher Maßnahmen« das Land zum Ersatz »immateriellen Schadens«, also Schmerzensgeld verpflichtet sein kann. epd/nd

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