Wahlkampf inkognito

Ein Verein unterstützt die AfD mit großen Geldsummen - laut »Lobbycontrol« wohl illegal

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 4 Min.

»Diese intransparente Hinterzimmerpolitik muss ein Ende haben«, polterte der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland im August. Anlass war eine Regierungserklärung zur Abgasaffäre, die der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) offenbar von VW umschreiben ließ. Gauland nutzte die Debatte, um zu erklären: Gegen eine »viel zu enge Verzahnung zwischen Politik und Wirtschaftslobby« stehe nur die AfD, ein Lobbyistengesetz mit »Rechten, Pflichten und Sanktionen« sei notwendig. Diese Äußerungen scheinen jedoch mehr dem Wahlkampf als der politischen Praxis der Partei zu entspringen: Anfang September hatte die Verwaltung des Bundestages die AfD aufgefordert, zu verschiedenen umstrittenen Spenden Stellung zu beziehen. Der Vorwurf der illegalen Parteifinanzierung steht im Raum.

Nach dem deutschen Parteiengesetz müssen innerhalb eines Jahres getätigte Spenden ab 10.001 Euro mit Name und Adresse in einem Rechenschaftsbericht offengelegt werden. Einzelspenden über 50.000 Euro sollen »unverzüglich« dem Präsidenten des Bundestages angezeigt werden. Wenn jedoch ein Dritter, etwa ein Verein, im Sinne einer Partei Wahlkampf betreibt, können Spender diese Transparenzregeln umgehen. Auch bei größeren Beiträgen haben sie damit die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Es handelt sich hierbei um eine rechtliche Grauzone: Nach dem Parteiengesetz liegt ein Verstoß vor, wenn die externe Werbemaßnahme von der Partei »übernommen« wird - es also offizielle Absprachen oder Aufträge gibt beziehungsweise Parteifunktionäre die juristische Verantwortung tragen.

Nach jüngsten Recherchen der Nichtregierungsorganisation »LobbyControl« scheint der »Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten« genau diese Transparenzregeln des Parteiengesetzes zu umgehen. Demnach hätte die Initiative seit März 2016 für mindestens sechs Millionen Euro - so die Schätzungen - Großplakate, Online-Anzeigen, die Werbezeitung »Extrablatt« sowie die Wochenzeitung »Deuschlandkurier« als indirekte Wahlkampfhilfe für die AfD vertrieben. »Vergleichbare Fälle von Wahlwerbung durch Dritte sind uns aus der jüngeren Vergangenheit nicht bekannt«, heißt es in der Untersuchung. Bei der »verdeckten AfD-Wahlwerbung« würde es sich um »die wahrscheinlich größten intransparenten Geldflüsse der letzten Jahre zugunsten einer einzelnen Partei« handeln. Die rechte Zeitung »Junge Freiheit« zitierte den Vereinsvorsitzenden David Bendels indirekt mit folgenden Worten: »In Einzelfällen sei der Verein sicherlich auch Adressat für Financiers, die die AfD indirekt fördern, aber aus geschäftlichen Gründen nicht namentlich mit ihr in Verbindung gebracht werden wollen.«

Laut »LobbyControl« ist die in der Schweiz ansässige PR-Agentur »Goal AG« der zentrale Akteur hinter dem Verein. Das Unternehmen des in der Schweiz lebenden Deutschen Alexander Segert warb in der Vergangenheit für die rechtspopulistischen Parteien FPÖ in Österreich sowie für die SVP in der Schweiz. »Wir haben vom Verein den Auftrag erhalten, das Sekretariat zu führen«, bestätigte Segert gegenüber der »Neuen Zürcher Zeitung«. »LobbyControl« wirft die Frage auf, ob der Verein eine »Tarnorganisation« der »Goal AG« ist.

Die Schweizer PR-Agentur hat offenbar zudem in mindestens drei Fällen AfD-Funktionäre direkt unterstützt. Nach Recherchen von »Correctiv« und »Frontal21« betrifft dies Werbeinserate in einer Zeitung für Jörg Meuthen im Januar 2016, laut »Spiegel« die Finanzierung einer Veranstaltung des AfD-Politikers Marcus Pretzell im Februar 2016 sowie die Unterstützung des AfD-Kandiaten Guido Reil mit Wahlplakaten im Mai 2017. In allen drei Fällen wären die Funktionäre laut den Recherchen in die Unterstützungsaktivitäten eingebunden gewesen oder hätten die zuständigen Parteigremien informiert. Die AfD-Politiker wiesen die Anschuldigungen zurück. Ob die Prüfung der Bundestagsverwaltung Konsequenzen nach sich zieht, ist ungewiss. Bereits 2016 hatte die Behörde eine Untersuchung aufgrund des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung gegen die AfD eröffnet, konnte der Rechtsaußenpartei jedoch nichts nachweisen. »LobbyControl« weist darauf hin, dass die Bundestagsverwaltung nur eingeschränkte Ermittlungskompetenzen besitzt.

Fraglich bleibt, welche Spender die AfD unterstützen. Aus der Mobilisierung von mehreren Hunderttausend Euro direkt nach der Vereinsgründung und dem zeitweisen Fehlen von internen Spendenaufrufen folgert »LobbyControl«, dass Großspender als Hauptstütze der Initiative wahrscheinlich sind. Wer diese sind, ist unbekannt. 2013 hatte eine in der »Welt« veröffentlichte Analyse der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung erklärt: »Es ist durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen, dass Finck den Wahlkampf der AfD nicht an finanziellen Hindernissen scheitern lassen wird«. Die Stiftung bezog sich auf August von Finck, ein in der Schweiz lebender bayerischer Milliardär, der mit der Restaurant- und Hotelgruppe Mövenpick verbunden ist. Gegenüber der »Welt« äußerte sich von Finck nicht.

Sollte es für die AfD keine Konsequenzen aus ihrer Spendenpolitik geben, drohe laut »LobbyControl« eine Aushöhlung des Grundgesetzes: Jeder Großspender könne demnach einfach eine Agentur mit Wahlwerbung beauftragen, um anonym zu bleiben. »Diese Situation wäre vollkommen inakzeptabel und würde dem Transparenzanliegen des Parteiengesetzes fundamental widersprechen.« Thomas Nord, Schatzmeister der LINKEN, fügte gegenüber »nd« hinzu: »Sollten die Vorwürfe zutreffen, wäre dies nicht nur skandalös, sondern auch politisch sehr aufschlussreich.«

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