Befristete Kohle

DUH will Betrieb von Kraftwerken begrenzen

  • Uwe Witt
  • Lesedauer: 2 Min.
Laut BUND sind deutschlandweit 26 neue Kohlekraftwerke in Planung. Regierungsnahe Quellen führen gar Listen mit neuen 39 Steinkohle- und 6 Braunkohlekraftwerken. Damit würde die Bundesrepublik sämtliche Klimaschutzziele verfehlen. Umweltschützer fordern deshalb, den Neubau von Kohlekraftwerken per Gesetz zu verbieten.
Davon hält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wenig. »Eine solche Konfrontation hätte kaum Aussicht auf Erfolg«, meint ihr Geschäftsführer Rainer Baake. In einem Schreiben an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) fordert die DUH dafür, die Betriebsgenehmigungen für neue Kohlekraftwerke auf zehn Jahre zu befristen. Sie könnten verlängert werden, wenn dann vorhandene Techniken zur Emissionsreduzierung nachgerüstet würden. Dazu zählt die DUH die vielleicht ab ungefähr 2015 verfügbare Technik zur Abscheidung von Kohlendioxid (CO2) und dessen unterirdische Speicherung. »Ob diese heute viel diskutierte Technik zur Verfügung steht und ökologisch verantwortet werden kann, wissen wir nicht. Wichtig ist, dass der Einsatz von neuen Technologien nicht an Bestandsschutzargumenten aufgrund von unbefristeten Betriebsgenehmigungen für Braun- und Steinkohle-Kraftwerke scheitert«, erläutete Baake den Vorstoß. Die DUH will verhindern, dass spätere Nachrüstanforderungen des Staates zu Schadensersatzansprüchen der Energieversorger gegenüber der Bundesregierung führen. Unbefristet genehmigt werden sollen nur Neubauprojekte mit der »heute besten verfügbaren Technik«. Als Maß dafür sieht die DUH einen Ausstoß von maximal 365 Gramm CO2 je kWh. Das schafft gegenwärtig nur ein Gaskraftwerk. Bei der Verbrennung von Steinkohle werden doppelt so viel Gramm des Klimakillers in die Atmosphäre geblasen, bei Braunkohle gar bis zu 1000 Gramm. Würden die Änderungen Realität, dürfte sich das Investitionsrisiko für Kohlekraftwerke im Vergleich zu Gaskraftwerken deutlich erhöhen. Ein Lenkungseffekt zu Gunsten der sauberen Gasturbinen, die gegenwärtig »aufgrund kurzfristiger Renditeüberlegungen« kaum zum Zuge kämen, wie Baake betont. Die Befristung könnte laut DUH-Juristin Cornelia Ziehm im neuen Umweltgesetzbuch verankert werden.
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