Besoldungsaffäre Wendt: Keine Anhaltspunkte für konkrete Straftaten
Düsseldorf. Die Ermittlungen zur Bezahlung des freigestellten Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt sind weitgehend abgeschlossen. Das hat Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags mitgeteilt. Der Oberstaatsanwalt sehe bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte für konkrete Straftaten, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Demnach war der frühere Polizeihauptkommissar Wendt in den letzten Jahren vor seinem Ruhestand immer seltener in seiner Dienststelle erschienen. »Gleichwohl wurde er im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung fortwährend besoldet«, heißt es in der Vorlage. Seit vielen Jahren sei bei der Polizei in NRW »Gewerkschaftsvorsitzenden eine weitreichende Reduzierung ihrer dienstlichen Inanspruchnahme gebilligt worden«. Diese »Verwaltungsübung« sei nicht in allgemeinverbindlicher Form schriftlich niedergelegt worden. Die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen rechtfertigten allerdings nicht eine so weitgehende Abwesenheit von der Dienststelle bei Weiterzahlung der Bezüge, so Biesenbach. Belastbare Erkenntnisse über konkrete Anwesenheitszeiten gibt es dem Bericht zufolge jedoch nicht. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.