Keine Anhaltspunkte für Straftaten bei Wendt
Düsseldorf. In der Gehaltsaffäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gibt es keine Hinweise für Straftaten. Der Oberstaatsanwalt sehe bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Wendt geriet Anfang März in die Kritik, nachdem bekannt geworden war, dass er trotz kompletter Freistellung für die Gewerkschaftsarbeit ein Teilzeitgehalt als Polizist des Landes NRW kassiert hatte. dpa/nd
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