Werbung

Ex-Geschäftsführer muss 390 000 Euro zahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Neubrandenburg. Der frühere Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, Peter Olijnyk, soll 390 000 Euro an den Verein zurückzahlen. Das hat das Landgericht Neubrandenburg am Donnerstag entschieden. Der Manager hatte mit Hilfe des damaligen Vorstandsvorsitzenden ein unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150 000 Euro plus weiterer Zahlungen sowie 30 000 Euro Tantiemen bezogen, was bei einem Sozialverband nicht zulässig ist. Nach Bekanntwerden der Zahlungen war dem Geschäftsführer gekündigt worden. Der Vorstandsvorsitzende - zugleich Vize-Chef der Awo im Land und im Kreisverband - legte nach den Vorwürfen sein Amt nieder. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide wegen des Verdachts der Untreue. Ex-Geschäftsführer Olijnyk hatte seinerseits unter anderem auf Rücknahme der Kündigung geklagt sowie auf eine Betriebsrente. Das Gericht wies diese Klage ab. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal