Lieber nicht nach Brandenburg

In manchen Bundesländern haben Asylsuchende mehr Aussicht auf Erfolg als in anderen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Bundesrecht kann offenbar unterschiedlich ausgelegt werden, wie der Vergleich der Asylstatistik in den Bundesländern zeigt. Ein Vergleich der Anerkennungsquoten spricht dafür, dass Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aussichten in die Asylverfahren gehen - abhängig davon, in welchem Bundesland sie das tun. Wie die Antworten auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag zeigen, haben Afghanen in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern die besten Aussichten, Schutz zu erhalten, in Bayern oder Brandenburg sieht es für sie schlechter aus. Während im Bundesdurchschnitt 46,7 Prozent der Antragsteller aus Afghanistan im ersten Halbjahr 2017 einen Schutzstatus erhielten, reicht die Spanne von 30,9 Prozent in Brandenburg bis zu 65 Prozent in Bremen. Ähnlich unterschiedlich werden die Verfahren von Irakern und Iranern entschieden.

Eine einzige Bundesbehörde ist für die Abwicklung der Asylverfahren zuständig - das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es sind seine Filialen, die die Verfahren in den Bundesländern abwickeln. Die Bundesregierung sorgt für einheitliche Rechtsgrundsätze des Bundesamts durch Herkunftsländerbeurteilungen, Leitsätze, Weisungsvorgaben zur Anwendung des Rechts und zur Einzelfallprüfung. »Auf dieser Basis wird jedes Asylverfahren individuell geprüft und entschieden«, betont das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf die Fragen der LINKEN.

Statistischer Zufall - so lässt sich der Erklärungsversuch der Bundesregierung zusammenfassen. Die Unterschiede seien bedingt durch die Unterschiedlichkeit der individuellen Verfahren und durch unterschiedlich hohe Anteile von Verfahren, die zwar mitgezählt, aber gar nicht in den Bundesländern entschieden werden. So werden Flüchtlinge nach Feststellen der Zuständigkeit aufgrund des Dublin-Verfahrens in andere EU-Länder zurückgeschickt.

Die Differenzen der Schutzquoten in den Bundesländern erklärt das nach Überzeugung der LINKEN nicht. Sie verweist darauf, dass die Unterschiede zwischen den Bundesländern auch bleiben, wenn man nur die bereinigte Schutzquote berücksichtigt, also die tatsächlich inhaltlich entschiedenen Verfahren, nicht jene, die etwa wegen Nichtzuständigkeit Deutschlands weitergeleitet wurden. Sie hat in ihrer Kleinen Anfrage extra diese bereinigte Schutzquote zugrunde gelegt.

Bereits auf eine im März erschienene Studie an der Universität Konstanz hatte die Bundesregierung unter anderem mit Hinweis auf statistische Verschiebungen durch das Dublin-Verfahren reagiert. Schon in dieser Studie verwiesen die Verfasser auf teils signifikante Unterschiede in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wenn Anerkennungsquoten nach Bundesländern differenziert betrachtet werden.

Die Analyse der bereinigten Schutzquote von Afghanen, Irakern und Iranern zeigt nun aber, dass es Bundesländer gibt, die sowohl im Jahr 2016 als auch im ersten Halbjahr 2017 regelmäßig vom Durchschnitt abweichen. Negative Abweichungen liegen dabei in Bayern, Brandenburg und Sachsen vor, während Bremen und Mecklenburg-Vorpommern immer oberhalb des bundesdeutschen Durchschnitts lagen. Syrer erhalten zu weit über 90 Prozent in allen Ländern einen Schutzstatus, allerdings wächst der Anteil derer, die nur subsidiären Schutz bekommen, der keine sofortige Familienzusammenführung erlaubt.

Ulla Jelpke, Innenexpertin der LINKEN im Bundestag, hält die Unterschiede in der Anerkennungspraxis der Bundesländer für keinen Zufall. Den Gründen müsse nachgegangen werden, fordert sie. Es wäre ein beunruhigender Befund, wenn sich etwa die besonders negative politische Stimmungslage in Bayern negativ auf den Ausgang der Asylverfahren auswirken würde. »Die Bundesregierung macht es sich zu leicht mit dem Versuch, die uneinheitliche Entscheidungspraxis einfach zu leugnen.«

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