Landesrechnungshof sieht Geldverteilung am Parlament vorbei kritisch

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Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Landesrechnungshof sieht die Verteilung des am Jahresende im Landesetat übrig bleibenden Geldes ohne Beschluss des Parlaments kritisch. Die Regelung im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018/19 räume dem Finanzministerium die alleinige Entscheidungskompetenz darüber ein, die Verteilung des Jahresüberschusses festzulegen, schreiben die Prüfer in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss. »Eine derart weitreichende Ermächtigung des Finanzministeriums unterläuft damit letztlich das Budgetrecht des Parlamentes«, heißt es in dem Schreiben von Ende September, das der dpa vorliegt. In den letzten Jahren lag der Jahresüberschuss laut Rechnungshof zwischen 290,6 und 525,4 Millionen Euro - rund vier bis sieben Prozent des Gesamthaushaltes. Der Landesrechnungshof empfahl dem Landtag, sich einen Zustimmungsvorbehalt zu sichern oder eine Obergrenze einzuziehen, bis zu der das Finanzministerium Geld allein verteilen darf. dpa/nd

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