Künftig deutlich abschreckendere Strafen
Extreme Raser, Handy am Steuer, Behinderung von Rettungskräften, Gesichtsverhüllung
Raser und illegale Autorennen: Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen »grob verkehrswidrig und rücksichtslos« rasen.
Handys am Steuer: Leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer künftig teurer zu stehen. Dafür wird das lange bestehende Handyverbot verschärft. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.
Behinderung von Rettungskräften: Abschreckendere Geldbußen sollen Autofahrer dazu bringen, Rettern und Polizei den Weg frei zu machen, die zum Beispiel zu Unfällen gerufen werden. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Not- und Rettungsgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro künftig mindestens 200 Euro berappen und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
Der Bundesrat stimmte außerdem für einige Änderungen der Bundesverordnung. Demnach sollen generell mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen - auch unabhängig von einer Rettungsgasse.
Gesichtsverhüllungen: Am Steuer sind stark gesichtsverhüllende Masken und Schleier künftig tabu, bei denen nicht mehr erkennbar ist, wer das Auto fährt. Bei Verstößen drohen 60 Euro Buße. Ziel ist, bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin effektiv feststellen zu können. Erlaubt bleiben Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen wie Hüte, Kappen oder Kopftücher, ebenso etwa auch Faschingsschminke und Sonnenbrillen. Auch Helme für Motorradfahrer bleiben unverändert erlaubt. dpa/nd
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