Patienten nach dem Krankenhaus besser versorgen
Neu ab 1. Oktober 2017
Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind.
Seit dem 1. Oktober 2017 gelten neue, verbindliche Regelungen für ein sogenanntes strukturiertes Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte. Bei dem neuen verbindlichen Entlassmanagement gehe es darum, dass im Interesse der Patienten alle in der Versorgungskette Hand in Hand arbeiten.
Das Entlassmanagement war seit Langem in der Kritik, weil die Übergänge nicht klar geregelt waren und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Sektoren - Krankenhaus und behandelndem niedergelassenen Arzt - auch hier nicht richtig funktionierten.
Auf die neuen Regelungen hatten sich im Sommer die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Damit haben die gesetzlich Versicherten die Gewissheit, dass bei jeder stationären Behandlung in einem Krankenhaus auch der anschließende Übergang von der Klinik zum weiterbehandelnden Arzt oder zur nächsten Versorgungseinrichtung Teil der Versorgung ist. dpa/nd
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