Einer für alle oder doch jeder für sich?
Was Wohngemeinschaften über den Versicherungsschutz wissen sollten
Zu den wichtigsten Versicherungen gehört die Hausratversicherung. Sie deckt alle Schäden an den Gegenständen im Haushalt ab. Wer in eine WG zieht, sollte seine Hausratversicherung überprüfen oder neu abschließen. Denn durch den Einzug in eine WG ändern sich die Versicherungsverhältnisse: Die Bewohner nutzen etwa die Elektrogeräte in der Küche gemeinsam. Wer kommt dann für einen Schaden auf?
Jeder Bewohner mit eigener Hausratversicherung
Jeder WG-Bewohner kann eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bei Schäden an gemeinsam genutzten Gegenständen - Kühlschrank, Herd oder Küchentisch - kann es aber zu Konflikten kommen. Wer bzw. wessen Versicherung übernimmt den Schaden? Also, gleich beim Einzug klären, welches Mitglied welchen Hausratgegenstand in seine Versicherung mit aufnimmt, damit die ganze Wohnung geschützt ist.
Gemeinsame Versicherung
Viele Versicherer bieten eine Hausratversicherung für die gesamte WG an. Die fasst alle in der Wohnung befindlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände unter einem Vertrag zusammen. Voraussetzung: Der Mietvertrag führt alle Mitbewohner auf. In diesem Fall fungiert dann einer der Mitbewohner als Hauptvertragspartner und lässt die Versicherung über sich laufen. Die WG sollte vor Vertragsabschluss festlegen, wer welchen Anteil der laufenden Beiträge übernimmt. Manche Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, alle WG-Mitglieder im Vertrag namentlich anzugeben. Dann kann jeder direkt einen Schaden melden.
Hauptmieter ist auch Hauptversicherungsnehmer
Besteht die WG aus einem Hauptmieter und mehreren Untermietern, kann der Hauptmieter eine Hausratversicherung für sich und alle Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abschließen. Untermieter müssen ihren persönlichen Hausrat selbst versichern.
Was gilt für Studenten?
Studenten sollten zuerst ihre Eltern nach deren Hausratversicherung fragen. Denn dann ist ihr Hausrat meist über die sogenannte Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung abgesichert. Im Schadenfall springt die Versicherung mit bis zu 30 Prozent der elterlichen Versicherungssumme ein.
Studenten sollten die Hausratversicherung der Eltern über ihren Einzug in eine WG informieren und klären, ob und wie lange die Außenversicherung greift. Nach Abschluss des Studiums entfällt häufig der Schutz über den elterlichen Vertrag und Studenten benötigen eine eigene Hausratversicherung. Gleiches gilt grundsätzlich für die Privat-Haftpflichtversicherung. Auch hier sollten die Studenten klären, inwieweit sie trotz Auszug noch über den Vertrag ihrer Eltern mitversichert sind.
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