»Nachteilsausgleich« für Gehörlose in Thüringen
Erfurt. Gehörlosen Menschen soll in Thüringen ein dem Blindengeld vergleichbarer »Nachteilsausgleich« gewährt werden. Die Zahlung von 100 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen oder dem Vermögen der Betroffenen sei rückwirkend zum 1. Juli 2017 geplant, teilte das Sozialministerium mit. Das vom Kabinett gebilligte Vorhaben müsse aber noch den Landtag passieren. epd/nd
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