Gericht: Früherer SS-Mann »vollzugstauglich«

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Celle. Das Oberlandesgericht Celle hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning für »vollzugstauglich«. Eine Beschwerde des 96-Jährigen gegen die Ablehnung eines Haftaufschubs wies der Strafsenat zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig. Gröning hatte vor dem Landgericht Lüneburg einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, den das Landgericht im August 2017 ablehnte. Mit der Entscheidung des Strafsenats am Mittwoch ist Grönings Beschwerde dagegen erfolglos geblieben. Es verstößt dem Oberlandesgericht zufolge nicht gegen Grönings Grundrechte, ihn in die Haft aufzunehmen. Die besonderen Bedürfnisse des 96-Jährigen könnten in der Haft berücksichtigt werden, hieß es. epd/nd

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