Gnade der Versöhnung

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Was ist eigentlich Schuld? Im strafrechtlichen Sinne lässt sich das eindeutig beantworten. Schuldig ist jemand dann, wenn er rechtskräftig für eine Tat verurteilt wurde. Schuld ist allerdings eher ein ethischer denn ein juristischer Begriff. Es gibt Juristen, die deshalb den Begriff »Verantwortung« bevorzugen.

Verantwortung aber kann man nur übernehmen, nie auf sich laden; von der Verantwortung kann man sich befreien, niemals aber von der Schuld. Sie bleibt, auch wenn man sich entschuldigt hat. Viele machen aber den Denkfehler, dass sie meinen, man könne sich selbst entschuldigen. Das ist unmöglich. Entschuldigen kann immer nur der andere, und der Akt der Entschuldigung ist immer mit Verzeihen verbunden. Verzeihen wiederum kann nur die Person, die von den Konsequenzen eines Fehlers oder des Vergehens eines anderen betroffen ist. Mit der Bemerkung »Entschuldige bitte!« wird immer auch suggeriert »Ich habe mich entschuldigt«. Die Verzeihung aber lässt sich nur als Bitte formulieren. Mit der Erfüllung dieser Bitte ist die Verantwortung für den Prozess des Verzeihens nicht vollständig auf das Opfer übergegangen. Der Schuldige kann nur auf die Gnade des Opfers hoffen, ihm zu verzeihen. Das kann eine Bürde sein, an der das Opfer einer Tat zu schwer zu tragen hat.

Vor Wochenfrist haben sich zwei ältere Menschen zum ersten Mal getroffen. Der eine war der heute 67 Jahre alte Sohn des 1977 von RAF-Terroristen ermordeten Hanns Martin Schleyer, Jörg Schleyer; der andere die ehemalige RAF-Terroristin Silke Maier-Witt (63), die an der Entführung von Hanns Martin Schleyer beteiligt war. Silke Maier-Witt begann das Gespräch mit dem Satz: »Ich möchte erst einmal um Verzeihung bitten.«

Die Verantwortung, wie der Versöhnungs-Prozess weitergeht, liegt nicht bei Jörg Schleyer, sie liegt jetzt bei den anderen RAF-Tätern. jam Foto: mauritius images

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