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  • Ausbau des Verfassungsschutzes

Hessen plant umfassende Spitzelei

Schwarz-grüne Landesregierung will offenbar »Staatstrojaner«, Extremismusklausel und Überwachung von Minderjährigen einführen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Die schwarz-grüne Landesregierung von Hessen legte bei der Veröffentlichung ihres neuen Verfassungsschutzgesetzentwurfes Mitte November offenbar großen Wert auf die zeitliche Abfolge. Kurz nach der Verschickung des rund 70-seitigen Papiers fand schließlich die Landesmitgliederversammlung der Grünen statt. Genützt hatte es nichts – zahlreiche Mitglieder kannten den Entwurf dennoch, zerpflückten ihn und forderten seine Rücknahme. Einige, darunter der Landtagsabgeordnete und Innenexperte Jürgen Frömmrich, verteidigten ihn als notwendig. Nachdem immer mehr Details des Gesetzentwurfes auch der Öffentlichkeit bekannt werden, rudern die Grünen nun aber anscheinend wieder zurück: »Die angedachten Veränderungen sind mit uns nicht abgesprochen – wir halten sie in dieser Form nicht für nötig und werden dazu in der Koalition das Gespräch suchen«, hieß es am Freitag von der Fraktion.

Tatsächlich warnen bereits zivilgesellschaftliche Organisationen und Politiker von anderen Parteien vor den Folgen des Entwurfs. Laut Bundesverband Mobile Beratung, dessen Mitglieder Beratung gegen Rechtsextremismus anbieten, will etwa der hessische Verfassungsschutz ab Anfang nächsten Jahres die »Zuverlässigkeit« von geförderten Trägern und ihren Angestellten überprüfen. Damit könne der Geheimdienst auch über die Einstellung von neuen Mitarbeitern entscheiden, hieß es in einer Erklärung der Initiative. Man zeigte sich empört: Die geplanten Bestimmungen seien »nicht zulässige Eingriffe in die Trägerautonomie und die Selbstbestimmungsrechte der Mitarbeiter«. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen freien Trägen und Landesregierung werde damit einseitig aufgekündigt.

»Die Landesregierung solle lieber zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus stärker fördern als unter Generalverdacht zu stellen«, kritisierte Janine Wissler, Vorsitzende der hessischen Linksfraktion, gegenüber »nd« die geplanten Maßnahmen. »Ihr Engagement darf nicht kriminalisiert werden.« Bereits auf Bundesebene wurde 2011 eine sogenannte Extremismusklausel für freie Träger eingeführt. Nach Protesten hatte sich die Regierung 2014 entschlossen, diese wieder abzuschaffen.

Nach Informationen der Linksfraktion ist die Einführung der hessischen Variante der Extremismusklausel aber nur die Spitze des repressiven Eisbergs. »Schwarz-Grün will im Eilverfahren das bundesweit härteste Überwachungsgesetz durchdrücken«, sagte Innenexperte Adrian Gabriel dem »nd«. So soll der Verfassungsschutz unter anderem einen »Staatstrojaner« verwenden, einen umfassenden Zugriff auf private Daten- und Informationssysteme erhalten und mit kriminellen V-Leuten zusammenarbeiten dürfen. »Sogar Minderjährige unter 14 werden zur Überwachung freigegeben.«

Die Rechte von Betroffenen der Überwachungsmaßnahmen oder die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste werden offenbar nicht ausgebaut. »Niemand soll den Geheimdienst kontrollieren können, auch nicht Abgeordnete«, so Gabriel. Der Verfassungsschutz selbst dürfe letztlich bestimmen, ob und welche Informationen er preisgibt. Bereits Ende Februar oder Anfang März könnte der Gesetzesentwurf beschlossen werden.

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