Landgericht Stralsund stellt Berufungsverfahren gegen Castor-Gegner ein
Stralsund. Fast sieben Jahre nach einem Castor-Transport in das atomare Zwischenlager Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist das Verfahren gegen zwei Atomkraftgegner ad acta gelegt worden. Das Landgericht Stralsund stellte das Berufungsverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Es gebe kein öffentliches Interesse mehr. Außerdem sei die Schuld der beiden Castor-Gegner gering, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stralsund am Montag. Die Atomkraftgegner hatten sich im Februar 2011 während eines Castortransports nach Lubmin in der Nähe von Ribnitz-Damgarten an die Gleise gekettet. Sie mussten sich wegen versuchter Nötigung verantworten, waren 2013 vom Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aber freigesprochen worden. Der Richter hatte die Aktion als »völlig in Ordnung« bezeichnet. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, wodurch es im Frühjahr 2016 zum Berufungsprozess vor dem Stralsunder Landgericht kam. Das Verfahren war wegen einer Besetzungsrüge geplatzt und sollte neu aufgerollt werden. dpa/nd
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