- Politik
- Provokation von Pegida
Mini-Galgen dürfen verkauft werden
Merkel und Gabriel sollen hängen: Staatsanwaltschaft sieht Tatbestand der Volksverhetzung als nicht gegeben an
Dresden. Die sächsische Justiz billigt einem Bericht zufolge den Verkauf von Nachbildungen eines Galgens, mit denen auf einer »Pegida«-Demonstrationen 2015 gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) gehetzt wurde. Wie die »Süddeutsche Zeitung« schreibt, hat ein Mann aus dem erzgebirgischen Niederdorf Miniatur-Galgen in den Räumen des Vereins »heimattreu« zum Verkauf angeboten (15 Euro). Sie seien wie das Original beschriftet.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz habe daran nichts auszusetzen, hieß es. Den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sehe sie als nicht gegeben. Der Verkauf dürfe weitergehen. Die Ermittlungen wurden demnach eingestellt. Die Galgen seien Kunst, nicht ernst gemeint, heißt es aus den Reihen von »Pegida«.
Ein Anhänger der rassistischen Pegida-Bewegung hatte bei einer Demonstration im Oktober 2015 in Dresden eine Galgenattrappe mit sich herumgetragen. Daran baumelten Pappschilder mit der Aufschrift »Reserviert Angela 'Mutti' Merkel« und »Reserviert Siegmar 'das Pack' Gabriel«. Der Galgen hatte für Schlagzeilen gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte im März, fast eineinhalb Jahre nach der Provokation, die Ermittlungen eingestellt. Gegen den Beschuldigten lasse sich »weder eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten noch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nachweisen«, hieß es damals dazu. Merkel und Gabriel selbst hatten keinen Strafantrag gestellt. epd/nd
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