Grüne: Verfassungsschutz behindert NSU-Aufklärung

Laut Abgeordneter Nonnemacher habe Geheimdienst in Brandenburg nicht nur Aufklärung im Prozess in München, sondern auch im Landtagsuntersuchungsausschuss erschwert

  • Lesedauer: 2 Min.

Potsdam. Die Brandenburger Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher hat dem Landesverfassungsschutz vorgeworfen, die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses zu behindern. Zur Verhinderung weiterer Terroranschläge sei es erforderlich, das Desaster um den neonazistischen NSU gründlich aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, schrieb die Grünen-Fraktionschefin in einem Gastbeitrag für die »Potsdamer Neuesten Nachrichten« (Samstag). »Doch Brandenburgs Verfassungsschutz hat nicht nur versucht, die gerichtliche Aufklärung im NSU-Prozess in München zu erschweren – er behindert zusammen mit anderen Behörden auch den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag.«

So habe der Verfassungsschutz zur »Nationalen Bewegung« (NaBe), die in den Jahren 2000 und 2001 mehrere rassistische und antisemitische Anschläge verübte, »mehrere Tausend Aktenseiten einfach nicht geliefert«, monierte Nonnemacher. Als dies durch Zeugenvernehmungen aufgeflogen sei, hätten die Abgeordneten diese Akten nur im Geheimschutzraum des Landtags einsehen und nicht öffentlich diskutieren dürfen. »Obendrein wurde umfangreich geschwärzt.«

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München habe Brandenburgs Verfassungsschutz erfolglos versucht, eine öffentliche Vernehmung seines ehemaligen V-Manns »Piatto« zu verhindern, schrieb Nonnemacher weiter. »Im Brandenburger Untersuchungsausschuss ist es den Behörden hingegen gelungen, eine transparente Aufklärung des gestern vorläufig abgeschlossenen ›NaBe‹-Komplexes zu verhindern.«

In den Akten sei »hanebüchenes Verfassungsschutzhandeln« dokumentiert, das wegen der Geheimhaltung nicht öffentlich gemacht werden könne, klagte Nonnemacher. »Eine Veröffentlichung würde nicht das Staatswohl gefährden – allerdings das Behördenwohl.«

Der NSU-Untersuchungsausschuss untersucht im Kern den Vorwurf, dass der Landesverfassungsschutz frühzeitige Informationen des V-Manns »Piatto« über den neonazistischen »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) nicht an die Behörden in Sachsen und Thüringen weitergegeben haben soll. Damit hätte der NSU womöglich vor der Mordserie an Migranten gestoppt werden können. dpa/nd

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