Karlsruhe überprüft Mietbremse
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll nach dem Willen des Landgerichts Berlin über die Mietpreisbremse entscheiden. Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sogenannte Mietpreisbremse für verfassungswidrig und hat beschlossen, sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wie der Präsident des Kammergerichts am Montag in Berlin mitteilte. Allein das höchste deutsche Gericht habe die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären. (67 S 218/17)
Die Zivilkammer hatte den Angaben zufolge bereits im September verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unterblieb damals jedoch.
Anlass für den jetzigen Schritt ist die Klage zweier Mieter, die die höchstzulässige Miete für ihre Wohnung nach den Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse festgestellt haben wollen. Das Amtsgericht Wedding gab der Klage teilweise statt. Die Vermieterin legte Berufung ein und machte dabei auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Diese Bedenken wurden von der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin geteilt, hieß es.
Der Gesetzgeber habe eine Bezugsgröße gewählt, die Vermieter in unterschiedlichen Städten wesentlich ungleich treffe, befand das Gericht unter Hinweis auf die starken Mietpreisschwankungen im deutschen Markt. Weder der Gesetzeszweck noch die mit der gesetzlichen Regelung verbundenen Vorteile noch sonstige Sachgründe rechtfertigten dies.
Darüber hinaus liege auch deshalb eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor, weil diejenigen Eigentümer, die bereits in der Vergangenheit eine zu hohe Miete gefordert hatten, geschützt würden. epd/nd
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