Arbeitgeber darf Präsenz prämieren

  • Lesedauer: 1 Min.

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Anwesenheitsprämien zahlen, wenn sie nicht oder selten krank sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie bei Krankheit nur anteilig gekürzt wird - und nicht pauschal. Darauf verweist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Es ist grundsätzlich erlaubt, wegen Krankheit Sondervergütungen zu kürzen, die Arbeitnehmer neben ihrem regulären Lohn erhalten, egal, ob es sich dabei um eine Anwesenheitsprämie oder etwa das Weihnachtsgeld handelt. Pro Krankheitstag darf der Arbeitgeber aber maximal ein Viertel des durchschnittlichen Tageslohns von der Sondervergütung abziehen. Zieht er wegen eines Tages Krankheit mehr oder gleich die ganze Prämie ab, ist die Regelung unwirksam.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -