Gericht weist Klage in Sachen Kohledeputat ab
Hamm. Im Streit um die Zukunft der traditionellen Gratiskohle hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) erste Berufungsurteile gefällt. Das Gericht wies am Mittwoch die Klagen von zwei Bergleuten ab, die weiter lebenslang kostenlos Kohle bekommen wollen oder als Ersatz gleichwertige Geldzahlungen. Zwar waren schon im Herbst einige Bergleute den Weg nach Hamm gegangen. Sie hatten ihre Klagen wegen mangelnder Erfolgsaussichten aber kurzfristig zurückgezogen. Den Klägern ließ das LAG am Mittwoch keine Revisionsmöglichkeit am Bundesarbeitsgericht. Eine dritte Klage will das Gericht weiterverfolgen. Es geht aber nur um ein Detail. Ob es zu weiteren Verhandlungen kommt, ist noch offen. Mehr als 400 Klagen liegen noch an. dpa/nd
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