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Gedeon darf in der AfD bleiben
Parteiverfahren gegen umstrittenen Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg endet mit Schiedsgerichtsurteil
Stuttgart. Die AfD schließt den wegen Antisemitismus-Vorwürfen umstrittenen Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg, Wolfgang Gedeon, nicht aus der Partei aus. Das Verfahren gegen Gedeon sei mit einem Urteil des Landesschiedsgerichts beendet, erklärte der AfD-Landeschef, Ralf Özkara, am Mittwoch. Juristen der Partei hätten die Entscheidung aus formalen Gründen getroffen. Der Parteivorstand habe dann am Dienstagabend beschlossen, keine weiteren Schritte gegen Gedeon einzuleiten, sagte Özkara. »Er ist für uns ein Mitglied wie jedes andere auch.« Özkara betonte zugleich: »Die AfD distanziert sich von jeder Form von Antisemitismus und Fremdenhass.«
Aus der Landtagsfraktion bleibt Gedeon weiter ausgeschlossen, wie ein Sprecher in Stuttgart sagte. Die AfD-Fraktion hatte den Arzt und Buchautoren wegen antisemitischer Schriften 2016 ausgeschlossen. Gedeon ist seither fraktionslos. Im Streit um den Abgeordneten hatte sich die Fraktion im Landtag vorübergehend gespalten.
Das Internationale Auschwitz Komitee kritisierte die Entscheidung der AfD. »Für Auschwitz-Überlebende ist die Tatsache empörend und schmerzlich, dass mit Herrn Gedeon ein bekennender Judenhasser, der ihre Erinnerungen und Erfahrungen des Holocaust herabwürdigt, weiterhin die AfD repräsentiert«, teilte der Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, mit. dpa/nd
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