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Erschwerte Abschiebungen ins Elend
Sebastian Bähr zur Entscheidung von Karlsruhe zu Folter in der Türkei
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat hier möglicherweise aber nun einen Präzedenzfall geschaffen: Karlsruhe sieht erstmals »ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr« in der Türkei. Die Kammer verlangt bei drohenden Abschiebungen, dass Gerichte sich von den türkischen Stellen bestätigen lassen, dass diese nicht foltern werden; dazu müssen die Richter selbst gründlicher zur möglichen Bedrohungslage recherchieren.
Für türkische Oppositionelle und Regimekritiker im Ausland ist dies eine gute Nachricht. Sie können sich nun auf Karlsruhe berufen, wenn ihnen eine Ausweisung ins sichere Elend droht. Die Zurückhaltung der Behörden ist damit auch erklärt: Die Asylanträge von Türken wachsen in demselben Tempo, in dem Erdogan weiter in Richtung eines Islamfaschismus marschiert. Ihre Anerkennungsquote ist mit 27 Prozent dabei äußerst gering.
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