Fischer wehren sich gegen Verdacht der Robbentötung

Die zunehmende Zahl der Robben an der deutschen Ostseeküste sorgt für Zündstoff / Managementplan und Obergrenze gefordert

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Stralsund. Nach Ermittlungen wegen des mysteriösen Todes von mehr als 20 Kegelrobben im Greifswalder Bodden (Mecklenburg-Vorpommern) haben die Fischer den Verdacht einer absichtlichen Tötung zurückgewiesen und die Forderung nach einem Managementplan erneuert. »Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fischer mutwillig Robben in Reusen locken, um sie zu töten«, sagte der Vize-Chef des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer, Michael Schütt. Dass eine Robbe versehentlich in einer Reuse lande, könne passieren. Allerdings sei damit nicht die hohe Zahl der gefundenen Kadaver zu erklären.

Schütt sprach sich für einen Managementplan aus, der den Umgang mit der zunehmenden Robbenpopulation im Greifswalder Bodden regelt. Man müsse in diesem Zusammenhang auch über eine Obergrenze reden. »Die Robben haben hier keine natürlichen Feinde«, sagte Schütt. Die Fischer klagen seit mehreren Jahren über sinkende Fänge, zerrissene Netze und angefressene Fische. Wünschenswert wäre, dass die Auswirkungen des zunehmenden Robbenbestandes auf andere Tierarten wissenschaftlich untersucht werden. Zwischen September und Dezember 2017 waren 23 tote Kegelrobben an der Nordküste des Greifswalder Boddens entdeckt worden. Experten des Deutschen Meeresmuseums hatten die äußerlich unversehrten Tiere untersucht und konnten ausschließen, dass die Robben an Viren, Bakterien oder Giften starben. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Meeressäuger an akutem Herz- und Kreislaufstillstand durch Ertrinken starben. Ein solcher Tod sei in nach oben geschlossenen Reusen möglich.

Das Meeresmuseum erstattete Anzeige wegen der Tötung einer besonders geschützten Art. Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz, sagte Behördensprecher Martin Cloppenburg. Man gehe Hinweisen nach, dass die Tiere eines nicht natürlichen Todes starben. Nach Angaben von Cloppenburg gibt es »Tatverdächtige im Sinne eines Anfangsverdachtes«. dpa/nd

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