Jederzeit sofort Warmwasser?
Doch die Eigentümergemeinschaft kann sich laut Infodienst Recht und Steuern der LBS dagegen verwahren, die Kosten für diesen Service zu begleichen.
Der Fall: Ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hatte seine Wohnung vermietet und wollte den Mietern rund um die Uhr warmes Wasser bieten. Deshalb müsste die Zirkulationspumpe auch nachts in Betrieb sein. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte sich aber geeinigt, die Pumpe wochentags von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr abzuschalten. Es sei denn, die Eigentümerin übernehme die Kosten. Die jedoch forderte eine Beteiligung aller Mitglieder.
Das Urteil: Ein längerer zeitlicher Vorlauf, ehe das Wasser richtig warm werde, sei Bewohnern nachts zuzumuten, entschied das Amtsgericht Remscheid (Az. 7 C 152/16). Ein Dauerbetrieb sei nicht zwingend nötig, zumal die meisten nächtlichen Verrichtungen auch mit Kaltwasser problemlos möglich seien. Ökonomisches und ökologisches Handeln spreche für ein Abschalten der Zirkulationspumpe in der Nacht. LBS/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.