Lebenslange Haft für Trinh Xuan Thanh

Volksgericht in Hanoi verurteilt aus Deutschland entführten Vietnamesen / Weiterer Prozess ab Mittwoch

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Volksgericht in Hanoi verurteilte am Montag den mutmaßlich aus Berlin nach Hanoi entführten Vietnamesen Trinh Xuan Thanh zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das Gericht sprach den früheren Chef eines staatseigenen Unternehmens für Erdölfördertechnik und Ex-Funktionär der Kommunistischen Partei der Korruption und Veruntreuung schuldig. Von der Todesstrafe sah das Gericht ab. Er muss sich ab Mittwoch einem weiteren Verfahren stellen, in dem ihm die Todesstrafe drohen könnte.

Der Fall hatte für internationale Aufmerksamkeit gesorgt, weil der Verurteilte nach Ermittlungen der deutschen Bundesanwaltschaft letzten Sommer aus Berlin nach Hanoi entführt wurde. Hinter der Entführung soll der vietnamesische Geheimdienst stehen. Hanoi bestreitet das und spricht von einer freiwilligen Rückkehr. Thanh hatte in Deutschland Asyl beantragt, weil er sich politisch verfolgt fühlte. Seine Berliner Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf sieht ihn als Opfer in einem Machtkampf innerhalb der Kommunistischen Partei Vietnams zwischen »Wirtschaftsreformern« und dem ultrakonservativen Flügel um Parteichef Nguyen Phu Trong.

Neben Thanh standen 21 weitere Angeklagte vor Gericht. Sie erhielten langjährige Haftstrafen bis zu 22 Jahren. Unter ihnen war auch das ehemalige Politbüromitglied Dinh La Thang. Den Angeklagten wird vietnamesischen Medienberichten zufolge im Wesentlichen Misswirtschaft vorgeworfen. So sollen sie 2011 Projektgelder für ihr Unternehmen nicht in das Projekt selbst, sondern in die Schuldentilgung des staatlichen Betriebes gesteckt haben. Außerdem wird ihnen zur Last gelegt, dass sie Projekte angenommen haben, ohne dass das Unternehmen dazu qualifiziert wäre. Die Verteidigung hatte der staatlichen Zeitung »Vietnamexpress« zufolge vorgetragen, das Vorgehen hätte der damaligen politischen Linie der Partei entsprochen. Demzufolge sollten große Wirtschaftsprojekte in erster Linie von inländischen Unternehmen übernommen werden.

Umgerechnet 150 000 Euro sollen die Angeklagten dem Richterspruch zufolge in die eigene Tasche gescheffelt haben. Die Verteidigung hatte das bestritten. Das Verfahren fand unter der seit Januar geltenden neuen Strafprozessordnung in Vietnam statt. Angeklagte können demnach im Prozess von ihrem Platz aus sprechen. Das ist ein Fortschritt. Bis 2017 wurden sie in einem Ring vorgeführt, der an einen mittelalterlichen Pranger erinnert, was einer Vorverurteilung gleichkam. Anwälte müssen sich seit Januar ihre Bestellung zu Mandanten auch nicht mehr vom Staat genehmigen lassen. Wie bisher ist allerdings bei jedem Mandantengespräch die Polizei anwesend.

Thanhs Berliner Anwältin Schlagenhauf sprach von einem nicht rechtsstaatlichen Verfahren. So hätte Parteichef Trong ihren Mandanten im November öffentlich vorverurteilt. Mindestens ein Zeuge wurde nach ihrer Kenntnis inhaftiert und misshandelt, um eine belastende Zeugenaussage zu erzwingen. Ihr Mandant selbst sollte Schlagenhauf zufolge durch Entzug von Nahrung und Kleidung zu einem Geständnis gezwungen werden. Das hat er nicht abgelegt, sich aber in einem Auftritt bei Parteichef Nguyen Phu Trong, entschuldigt und gebeten, nach Deutschland ausreisen zu dürfen. Petra Schlagenhauf appellierte im Namen der in Berlin lebenden Familie des Verurteilten an die Bundesregierung, sich gegenüber Hanoi weiterhin für die Freilassung ihres Mandanten und seine Rückkehr nach Deutschland, »dem Land, aus dem er verschleppt wurde«, einzusetzen.

Amnesty International verurteilte den Richterspruch. James Gomez, Regionaldirektor Südostasien und Pazifik erkannte darin dem epd zufolge ein gängiges Muster. »Kritiker sind Ziel eines Kreislaufs der Einschüchterung.« Das Auswärtige Amt teilte mit, dass es den Prozess beobachten konnte und dass der vietnamesischen Regierung die deutsche Haltung zur Todesstrafe mehrfach deutlich gemacht wurde. Das Außenministerium werde auch den am Mittwoch beginnenden Prozess aufmerksam verfolgen.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal