Kartellamt setzt sich teils gegen Edeka durch
Karlsruhe. Im Streit um Rabatte im Zuge der Übernahme der Plus-Discount-Filialen durch Edeka hat sich das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) teils durchgesetzt. Es hob am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf. Edeka hatte rund 2300 Plus-Filialen von Tengelmann übernommen. Das Kartellamt stellte 2014 fest, dass Edeka mit anschließenden Rabattforderungen bei Lieferanten gegen Kartellrecht verstoßen habe. Edeka protestierte. Konkret geht es um Verhandlungen zwischen Edeka und vier Sektherstellern. Aus Sicht des OLG waren die Rabatte das Ergebnis von Verhandlungen gleichstarker Partner. Laut BGH ist aber bei Lieferkonditionen das sogenannte Rosinenpicken im Rahmen eines »Bestwertabgleichs« und der »Anpassung der Zahlungsziele« nicht zulässig. dpa/nd
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