Mindestlohn-Verstöße bleiben unentdeckt

Linkspartei und Gewerkschaft kritisieren unzureichende Kontrollen durch die Behörden

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen imposant: Arbeitgeber mussten 2017 Bußgelder in Höhe von mehr als 4,2 Millionen Euro zahlen, weil sie gegen Bestimmungen zum Mindestlohn verstoßen hatten. Das zumindest geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, die »neues deutschland« vorliegt. Demnach leitete der zuständige Zoll mehr als 2500 Ermittlungsverfahren ein, weil Betriebe den Mindestlohn unterlaufen hatten. Mehr als 1200 Verfahren endeten mit einem Bußgeldbescheid.

Doch LINKE-Chef Bernd Riexinger reicht das nicht. Er hält die derzeitige Kontrolldichte für zu gering und verwies am Donnerstag gegenüber »nd« auf die hohe Dunkelziffer: »Bei unserem ohnehin schon zu niedrigen Mindestlohn ist es völlig unfassbar, dass 1,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn trotz eines klaren gesetzlichen Anspruchs nicht bekommen.«

Der ehemalige Gewerkschaftssekretär forderte zudem »mehr Kontrolleure überall dort, wo der Mindestlohn zu oft nicht eingehalten wird«. Zudem sollte man über höhere Strafen bei Verletzung der Mindestlohnregelungen nachdenken, »da die jetzigen Strafen offensichtlich windige Unternehmer nicht abschreckten«, so Riexinger.

Tatsächlich gelten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz als Ordnungswidrigkeit; nur wenn auch strafrechtliche Vorschriften verletzt werden, muss der Zoll ein Strafverfahren einleiten.

Auch bei der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) wünscht man sich eine höhere Kontrolldichte. »Doch stattdessen ist die Zahl der Überprüfungen durch den Zoll rückläufig«, kritisierte NGG-Sprecherin Karin Vladimirov am Donnerstag im Gespräch mit »nd«. So habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die seit 2015 auch für die Überwachung des Mindestlohns zuständig ist, die Zahl ihrer Betriebskontrollen zurückgefahren: »Von rund 63 000 im Jahre 2014 auf mittlerweile nur noch 50 000«, rechnete Vladimirov vor. Dabei müsste gerade im Gaststättengewerbe mit seinen mehr als 170 000 Einrichtungen viel häufiger kontrolliert werden. Oft würden Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und müssten Angestellte unbezahlte Überstunden leisten, so die Gewerkschafterin. Für die meisten der Arbeitnehmer sei der Mindestlohn tatsächlich die Lohngrenze, »weil zwei Drittel der Betriebe in der Branche nicht tarifgebunden sind«, so Vladimirov.

Beim Zoll selbst erklärt man den Rückgang der Kontrollen mit einem Strategiewechsel. Statt auf die einzelne Eckkneipe konzentriert man sich jetzt auf »organisierte Formen der Schwarzarbeit«, wo auf einen Schlag gleich 100 Fälle aufgedeckt werden. Das verringert aber das Entdeckungsrisiko für Lohndrückerei im kleinen Rahmen. Seite 4

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