Reservierung nur gegen Anzahlung
Gastronomen klagen zunehmend über Gäste, die nach einer Voranmeldung gar nicht erscheinen - ein Bericht aus Nordrhein-Westfalen
Täglich dasselbe, in Restaurants, Kneipen und Cafés: Gäste reservieren einen Tisch, aber dann kommen sie entweder gar nicht, sagen erst fünf Minuten vorher ab oder reservieren einen Tisch für acht Personen, obwohl sie nur zu dritt sind. »Um mehr Platz zu haben«, erklärt Kerstin Rapp-Schwan die für sie ärgerliche Taktik.
Die junge Frau betreibt sechs Restaurants in Düsseldorf und Neuss (Nordrhein-Westfalen). Die Unverbindlichkeit mancher Gäste zwinge sie nun, die Reservierungsregeln zu verschärfen, sagt sie. Ab zehn Personen muss man persönlich anrufen, um sich einen Tisch zu sichern. Ab 20 Gästen ist eine prozentuale Anzahlung nötig. Immerhin 50 Prozent der vereinbarten Leistungen müssen Gäste vor ihrem Besuch dann bezahlen.
Maßnahmen wie diese sind in immer mehr Restaurants ein Thema, erklärt Thorsten Hellwig vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Nordrhein-Westfalen. In den USA sei es beispielsweise auch üblich, bei Reservierungen mit geringer Personenzahl eine Kreditkartennummer zu hinterlegen. Komme der Gast nicht, werde sie belastet.
Meist täglich komme es in einem der sechs »Schwan«-Restaurants zu einer sogenannten No-Show. Unter Gastronomen werde so ein Nichterscheinen ohne Absage bezeichnet, erklärt Kerstin Rapp-Schwan. Und führt einen besonders extremen Fall an: Eine Taufgemeinschaft hatte sich für einen Sonntag mit 60 Personen in einem ihrer Restaurants angemeldet. Ein entsprechendes Buffet stand bereit, die Tische waren festlich gedeckt. Die Gesellschaft sei dann überhaupt nicht gekommen. Ohne etwas zu sagen. Der Verlust sei groß gewesen: »Es geht dann um 4000 bis 5000 Euro«, sagt Rapp-Schwan.
Gerade sonntags würden dann viele Tische leer bleiben, da Gäste am Wochenende meist reservieren und weniger Laufkundschaft spontan ins Restaurant kommt, erklärt die Gastronomin. Zudem seien im Fall der Taufgemeinschaft extra bereitgestellte Lebensmittel nicht genutzt worden. Wie hoch die Verluste durch kurzfristige Absagen und nicht erscheinende Gäste sind, hat die Rapp-Schwan bisher nicht zusammengerechnet. »Dann würde mir nur schlecht werden.« Reservierungsregeln wie in den USA würde sie sich auch in NRW wünschen. Dazu müssten die Gastronomen jedoch Mut zeigen und sich zu einem einheitlichen System durchringen. Rapp-Schwan sieht eine Gebühr über 30 Euro gerechtfertigt, wenn nicht spätestens zwei Stunden vor Reservierungstermin Bescheid gegeben wird.
Heinz Bruns, Restaurant-Inhaber und Kreisvorsitzender der Dehoga in Westfalen, geht davon aus, dass sich unter den Gastronomen in Zukunft ein digitales Buchungssystem etablieren wird, bei dem die Gäste zur Not zur Kasse gebeten werden könnten. »Anzahlungen bei Kleinstreservierungen sind bisher noch nicht umsetzbar«, sagt Bruns. Aufwand und Kosten seien zu groß. Das Problem der sogenannten No-Shows sei nicht neu, falle aber immer mehr ins Gewicht, da der Kostendruck auf die Unternehmer steige.
»Besonders die Kosten für das Personal sind gestiegen«, erklärt der Dehoga-Vorsitzende. Bei Hochzeitsgesellschaften sichere er sich daher mit einer Bearbeitungsgebühr über 150 Euro ab. Bei Anlässen wie Silvester bekommen nur Gäste einen Platz, die vorher ein Ticket erstehen. Ansonsten achte er darauf, sich zur Sicherheit Telefonnummern geben zu lassen.
Wer in einer Gaststätte einen Tisch reserviert, sollte zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen, sagt auch Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Komme der Gast nicht, könne der Wirt Schadenersatz verlangen. Daher sollten Gäste möglichst frühzeitig absagen. Dann hätten es Gastronomen leichter, Tische weiterzuvermitteln. Dem kann Kerstin Rapp-Schwan nur zustimmen. Wer bei einem ihrer Restaurants dreimal nicht erscheint, ohne abzusagen, wird im Buchungssystem rot markiert und kann vorerst überhaupt keinen Tisch mehr reservieren. dpa/nd
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