Gericht weist AfD-Klage ab
Koblenz. Die Zusammensetzung der Fachausschüsse im Landtag in Rheinland-Pfalz verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Mit dieser am Montag in Koblenz veröffentlichten Entscheidung wies der Verfassungsgerichtshof einen Antrag der AfD ab. Dieser Fraktion stehe kein zweiter Sitz in den Ausschüssen zu, weil sie dann im Vergleich zu ihrem Sitzanteil im Plenum überrepräsentiert wäre, befanden die Richter nach der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar. Der AfD-Prozessvertreter hatte argumentiert, eine Fraktion, die ungefähr doppelt so groß sei wie die FDP- und die Grünen-Fraktion zusammen, müsse in den Ausschüssen auch doppelt so viele Sitze haben. dpa/nd
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