Trinkwasserbeiträge sind nun Fall für Bundesgericht

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Schwerin. Das Musterverfahren um angeblich überhöhte Trinkwasser-Anschlussbeiträge in Westmecklenburg kommt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte drei Grundstückseigentümern im Altkreis Hagenow Recht gegeben und dabei keine Revision zugelassen. Dagegen ist jetzt der Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale (WBV) im Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgegangen, wie aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin hervorgeht. Die Greifswalder Richter hatten die Beitragsbescheide aus dem Jahr 2008 aufgehoben und dem WBV in seinem Urteil »erhebliche methodische Fehler« bei der Flächenermittlung attestiert. dpa/nd

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