Trinkwasserbeiträge sind nun Fall für Bundesgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin. Das Musterverfahren um angeblich überhöhte Trinkwasser-Anschlussbeiträge in Westmecklenburg kommt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte drei Grundstückseigentümern im Altkreis Hagenow Recht gegeben und dabei keine Revision zugelassen. Dagegen ist jetzt der Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale (WBV) im Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgegangen, wie aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin hervorgeht. Die Greifswalder Richter hatten die Beitragsbescheide aus dem Jahr 2008 aufgehoben und dem WBV in seinem Urteil »erhebliche methodische Fehler« bei der Flächenermittlung attestiert. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal