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Bundessozialgericht entscheidet seltener zu Hartz IV
Präsident: Viele grundsätzliche Fragen mittlerweile geklärt / Zahlen der Verfahren in den unteren Instanzen bleibt hoch
Kassel. Das Bundessozialgericht muss sich nicht mehr im großen Umfang mit Hartz-IV-Fällen beschäftigen. »Bei uns kommen keine Massen an Verfahren mehr an«, sagte Gerichtspräsident Rainer Schlegel am Mittwoch auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz in Kassel. Seit diesem Jahr sei daher nur noch ein und nicht mehr zwei Senate für Arbeitslosengeld-II-Streitigkeiten zuständig. Viele grundsätzliche Fragen seien mittlerweile geklärt.
In den unteren Instanzen sehe die Situation der Fallzahlen aber immer noch anders aus. So gebe es allein im Land Brandenburg noch mehr als 30.000 unerledigte Hartz-IV-Verfahren. Dies sei der schlechten Ausstattung mit Richterstellen an den Sozialgerichten geschuldet.
Auch wenn die Hartz-IV-Verfahren vor dem obersten Sozialgericht zurückgegangen seien, befinde sich die Anzahl an Neueingängen, also Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden, mit insgesamt 3633 Verfahren (2016: 3691 Verfahren) immer noch auf hohem Niveau, sagte Schlegel. Im Durchschnitt habe es im vergangenen Jahr 10,9 Monate gedauert, bis über eine Revision entschieden worden sei.
Auch in diesem Jahr werden interessante Verfahren vor dem Bundessozialgericht erwartet. So wollen die obersten Sozialrichter darüber entscheiden, ob Krankenkassen das Foto eines Versicherten für die elektronische Gesundheitskarte dauerhaft speichern dürfen. Anhängig sind auch Verfahren, inwieweit Adoptiveltern für ihre Erziehungsleistung bei der Rente belohnt werden können und ob eine Großmutter als Tagespflegeperson unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. epd/nd
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