Sachsen: Volkes Stimme im Gericht

Schöffen für Strafkammern gesucht

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Dresden. Lebenserfahrung, guter Leumund und Geduld: Bürger mit Interesse an der Rechtssprechung sind derzeit gefragt im Freistaat Sachsen. Landesweit werben die Gemeinden um Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich als Schöffen für die Strafgerichte zur Wahl stellen. Das Justizministerium geht in der aktuellen Broschüre davon aus, dass für die Amtszeit ab 2019 fast 4000 dieser ehrenamtlichen Richter zu wählen sind. Wer Interesse daran hat, kann sich bis 30. Juni in seinem Wohnort melden.

»Schöffen übernehmen eine verantwortungsvolle und oft sehr spannende Aufgabe bei den Strafgerichten«, sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). »Sie bringen ihre Sachkunde und ihre Lebens- und Berufserfahrung bei den Gerichten ein.« Bei der Urteilsfindung zähle ihre Stimme genauso viel wie die Stimme eines Berufsrichters. »So sprechen die Gerichte das Urteil nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk.«

Schöffen und Hilfsschöffen werden alle fünf Jahre bestimmt und von Ausschüssen bei den Gerichten gewählt - nach Vorschlagslisten der Gemeinden. Sie sollen den Querschnitt der Bevölkerung abbilden, in Beruf, Alter und sozialer Schicht. Die Laienrichter brauchen einen guten Leumund und, wegen der mitunter längeren Verhandlungsdauer, körperliche Eignung und Geduld, Jugendschöffen zudem erzieherische Erfahrung.

Probleme, Kandidaten für das Ehrenamt zu finden, gebe es nicht, sagte ein Ministeriumssprecher. Mit Blick auf den Arbeitsanfall an den Gerichten aber würden eher mehr als weniger benötigt. Die genaue Zahl der zu wählenden Laienrichter bestimmen die Gerichtspräsidenten bis zum 1. April. In der Regel sollen die Schöffen jährlich maximal an zwölf Sitzungstagen zum Einsatz kommen.

Derzeit sind nach Ministeriumsangaben 3320 Frauen und Männer als Schöffen tätig, 1404 an den Landgerichten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz und 1916 an den 25 Amtsgerichten. Das Spektrum reicht von der Krankenschwester über Ingenieure bis zum Arzt, von der Hausfrau über die Friseurmeisterin bis zur Lehrerin, vom Ofenbauer über den Bankkaufmann bis zum Offizier.

Mitglieder von Landes- oder Bundesregierung, Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, Polizisten oder Bewährungshelfer dürfen von Amts und Berufs wegen nicht herangezogen werden. Und Menschen, deren wirtschaftliche Existenz durch die Übernahme des Schöffenamtes gefährdet wäre, können eine Berufung ablehnen. Seit 2017 können sich bereits seit Jahren aktive Schöffen auch für eine dritte Amtszeit bewerben, so der Ministeriumssprecher.

»Schöffen sind eher Rentner und älter«, sagt der Vorsitzende der Vereinigung ehrenamtlicher Richter Mitteldeutschland, Andreas Höhne. Die Bereitschaft privater Arbeitgeber, die Ehrenamtlichen für ihre Aufgabe im Gericht frei zu stellen, ist laut Höhne groß. »Ich habe von noch keinem gehört, dass sie Stress machen - weder bei Bezahlung noch Freistellung.« Bei der öffentlichen Hand aber sehe das anders aus. »Da muss der Gesetzgeber Klarheit schaffen«, fordert er. »Sonst haben wir nur Rentner und Arbeitslose bei Gericht.« dpa/nd

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